Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Skarnet Media ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Skarnet Media UG (haftungsbeschränkt), Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg, nachfolgend „Skarnet Media“, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Angebote von Skarnet Media sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot in Textform annimmt, eine Auftragsbestätigung erhält oder Skarnet Media mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen,
- das konkrete Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung,
- gegebenenfalls ein Auftragsverarbeitungsvertrag,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mündliche Nebenabreden werden nur verbindlich, wenn sie von Skarnet Media mindestens in Textform bestätigt wurden.
Leistungsumfang
Skarnet Media erbringt je nach vereinbartem Auftrag insbesondere Leistungen in den Bereichen Recruiting-Marketing, Performance Marketing, Social Recruiting, Employer Branding, Mediaplanung, Anzeigenmanagement, Kampagnenstrategie, Content-Konzeption, Erstellung von Werbemitteln, Landingpages, Bewerberfunnels, Tracking, Reporting, Optimierung und Bewerbervorqualifizierung.
Art, Umfang, Laufzeit, Kanäle, Zielregionen, Stellenprofile, Anzahl der Creatives, Korrekturschleifen, Ansprechpartner und sonstige Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Angebot oder einer ergänzenden Leistungsbeschreibung.
Skarnet Media ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete freie Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder spezialisierte Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt bei Skarnet Media.
Kein Einstellungs- oder Kampagnenerfolg geschuldet
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet Skarnet Media die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen, Einstellungen, Reichweite, Klicks, Leads oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Erfolg einer Recruiting-Kampagne hängt unter anderem von Arbeitsmarkt, Region, Vergütung, Schichtmodell, Arbeitgebermarke, Bewerbernachfrage, Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden, Plattformalgorithmen und Werbebudget ab. Diese Faktoren liegen teilweise außerhalb des Einflussbereichs von Skarnet Media.
Prognosen, Benchmarks, Kalkulationen und Erfahrungswerte sind Einschätzungen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und keine Garantie.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Skarnet Media alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Stellenprofile, Vergütungsangaben, Benefits, Standorte, rechtlichen Hinweise, Bild- und Videomaterialien sowie Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde gewährleistet eine zeitnahe Bearbeitung eingehender Bewerbungen. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, soll eine erste Kontaktaufnahme mit geeigneten Bewerbern möglichst innerhalb von zwei Werktagen erfolgen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von Skarnet Media. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
Freigaben, Inhalte und Rechte Dritter
Der Kunde prüft Texte, Stellenangaben, Werbeaussagen, Preise, Vergütung, Arbeitsbedingungen, Bildmaterialien, Marken und rechtliche Pflichtinformationen vor der Veröffentlichung. Eine Freigabe kann in Textform, über ein Projektmanagementsystem oder durch eine sonstige eindeutige Bestätigung erfolgen.
Der Kunde versichert, dass von ihm bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Skarnet Media von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten beruhen.
Nach einer Freigabe veranlasste Änderungen gelten als zusätzliche Leistung, soweit sie nicht von vereinbarten Korrekturschleifen umfasst sind.
Werbebudget, Werbekonten und Drittplattformen
Media- und Werbebudgets für Meta, Google, LinkedIn oder andere Plattformen sind nur dann in der Vergütung von Skarnet Media enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Andernfalls trägt der Kunde die Plattformkosten zusätzlich.
Der Kunde sorgt für ausreichende Zahlungsmittel und funktionsfähige Werbe-, Analyse- und Unternehmenskonten. Werden Konten durch Plattformbetreiber eingeschränkt, gesperrt oder abgelehnt, wird Skarnet Media den Kunden im zumutbaren Umfang unterstützen, kann eine Freischaltung oder dauerhafte Verfügbarkeit jedoch nicht garantieren.
Änderungen von Algorithmen, Richtlinien, Preisen, Auslieferungsmechanismen oder technischen Funktionen externer Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Skarnet Media. Hieraus entstehende Anpassungen können eine Änderung von Strategie, Zeitplan oder Budget erforderlich machen.
Bewerber, Vorqualifizierung und Einstellungen
Eine Vorqualifizierung erfolgt ausschließlich anhand der mit dem Kunden abgestimmten Kriterien und der Angaben des jeweiligen Bewerbers. Skarnet Media führt keine rechtliche, medizinische, sicherheitsbezogene oder behördliche Eignungsprüfung durch, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Die endgültige Prüfung, Auswahl, Einladung, Ablehnung und Einstellung von Bewerbern liegt allein beim Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung arbeitsrechtlicher, diskriminierungsrechtlicher, aufenthaltsrechtlicher und sonstiger Vorgaben des Einstellungsverfahrens.
Eine im Angebot vereinbarte Pauschale pro Einstellung wird fällig, sobald zwischen dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem durch die Kampagne vermittelten oder gewonnenen Bewerber ein Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums-, Dienst- oder vergleichbares Beschäftigungsverhältnis verbindlich vereinbart wird. Maßgeblich ist die konkrete Regelung im Angebot.
Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sie kann insbesondere aus einer Setup-Pauschale, laufenden Betreuungspauschalen, Projektpreisen, einer vereinbarten Pauschale je Einstellung sowie separat zu tragenden Media- oder Drittanbieterbudgets bestehen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesenen Frist ohne Abzug fällig. Fehlt eine ausdrückliche Zahlungsfrist, beträgt sie 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Skarnet Media ist nach vorheriger Mahnung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen vorübergehend auszusetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Das Zurückbehaltungsrecht bleibt zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Laufzeit, Kündigung und vorzeitige Beendigung
Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Fehlt eine besondere Regelung, endet ein Projektvertrag mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder erheblich verletzt.
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung sind sämtliche bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen, entstandenen Drittanbieter- und Plattformkosten sowie bereits verbindlich eingeplante und nicht anderweitig verwertbare Leistungen zu vergüten.
Nutzungsrechte und Herausgabe von Arbeitsdateien
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den im Rahmen des Auftrags individuell erstellten und übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
Ausschließliche Nutzungsrechte, offene Projektdateien, Rohmaterialien, Quelltexte, editierbare Design-Dateien, Arbeitsstände, interne Vorlagen, Methoden, Skripte und wiederverwendbare Komponenten werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Rechte an Stockmedien, Schriften, Plugins, Themes, Softwarekomponenten oder sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.
Skarnet Media darf allgemeines Know-how, Methoden, nicht kundenspezifische Komponenten und anonymisierte Erkenntnisse auch für andere Projekte verwenden. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur, soweit dies vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurde.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen vertraulich. Die Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Soweit Skarnet Media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern dies rechtlich erforderlich ist.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Bewerberdaten, die Erfüllung von Informationspflichten, Löschfristen, Zugriffsberechtigungen und die rechtmäßige Durchführung des Bewerbungsverfahrens verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Haftung
Skarnet Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Skarnet Media haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Ausfälle, Sperrungen oder Änderungen externer Plattformanbieter sowie für unrichtige Angaben von Bewerbern oder vom Kunden bereitgestellte Inhalte.
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen und im zumutbaren Umfang an der Schadensminderung mitzuwirken.
Höhere Gewalt und Schlussbestimmungen
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Störungen von Telekommunikations- oder Plattformdiensten, Cyberangriffe, Arbeitskämpfe und vergleichbare Ereignisse.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Heidelberg Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026
Diese AGB sind auf das beschriebene B2B-Leistungsmodell von Skarnet Media zugeschnitten. Preise, Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen, Leistungsumfang und die konkrete Pauschale pro Einstellung müssen im jeweiligen Angebot eindeutig festgelegt werden. Vor der dauerhaften geschäftlichen Nutzung sollte die finale Fassung durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt geprüft werden.